Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
1. Zweckbestimmung und Geltungsbereich
1.1 Die „Höhwaldhütte“ soll der Förderung des Heimatgedankens und der Kommunikation im Lahn-Dillkreis sowie der Gemeinde Sinn dienen, vornehmlich im Ortsteil Fleisbach.
1.2 Die Miet- und Benutzungsordnung gilt für alle in der „Höhwaldhütte“ stattfindenden Veranstaltungen. Die Bereitstellung der Hütte und des Außengeländes erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2. Reservierung und Vertragsabschluss
2.1 Reservierungswünsche werden in der Reihenfolge des Antragseinganges berücksichtigt, wobei die Veranstaltungen des Feuerwehr- und Heimatvereins Fleisbach e.V. Vorrang haben.
2.2 Aus unverbindlicher Vormerkung eines Veranstaltungstermins für einen bestimmten Termin kann kein Anspruch auf einen späteren Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Eine Terminreservierung erlangt durch Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Feuerwehr- und Heimatvereins Fleisbach e.V. Verbindlichkeit.
2.3 Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Grillhütte besteht erst nach der Bezahlung der Miete zuzüglich der Kautionsgebühr vor dem Antritt der Anmietung.
3. Gegenstand des Mietvertrages und Haftung
3.1 Der Feuerwehr- und Heimatverein Fleisbach e.V. (im Folgenden „FuH“) vermietet an den Mieter (namentlich inkl. Adresse erwähnt in der Buchungsbestätigung) die „Höhwaldhütte“ im Naturschutzgebiet Buchhell in Sinn-Fleisbach, genauer jene Mietgegenstände, die in der Liste (Anhang A) beschrieben sind, für den in der Buchungsbestätigung beschriebenen Zeitraum. Die genauen Uhrzeiten werden jedoch in Absprache mit der Hüttenwärtin oder im Verhinderungsfall einem vom Vorstand legitimierten Vertreter (im Folgenden „Verwalter“) festgelegt.
3.2 Der Mietgegenstand wird ausschließlich an voll geschäftsfähige Personen (Mindestalter 18 Jahre) vermietet. Die volle Geschäftsfähigkeit muss im Zweifel dem Verwalter mit einem gültigen Ausweisdokument nachgewiesen werden.
3.3 Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck zu nutzen. Er hat die Mietgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Zudem wird bei Übergabe eine Kaution in Höhe von 150,- € fällig, die zusätzlich zum Mietpreis hinterlegt werden muss. Die Kaution wird bei Rückgabe der Grillhütte, sofern keine Ersatzansprüche entstanden sind, wie in den Punkten 7 und 8 beschrieben, an den Mieter zurückgegeben. Der FuH ist berechtigt, die Ersatzansprüche, die aus dem Vertrag entstanden sind, mit der Kaution zu verrechnen.
3.4 Der FuH übergibt dem Mieter durch den Verwalter die Mietgegenstände in ordnungsgemäßem Zustand. Mängel sind im Übergabeprotokoll zum Mietantritt festzuhalten.
3.5 Mietgegenstände dürfen nur für den vorgesehenen Zweck benutzt und nicht an Dritte weitervermietet werden.
3.6 Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen beim Benutzen der „Höhwaldhütte“ oder des Geländes entstanden sind, in vollem Umfang. Gröbste Verschmutzungen und Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe des Mietobjekts dem Verwalter unverzüglich anzuzeigen und im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
3.7 Der Mieter darf keinerlei Änderungen an dem Gebäude und der Außenanlage vornehmen. Sämtliche Schäden, die durch den Mieter selbst, seinem Personal oder Gäste verursacht werden, sind von dem Mieter auf eigene Rechnung zu beheben und zu ersetzen.
3.8 Für die in die Gebäude eingebrachten Gegenstände des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung. Diese Gegenstände lagern auf Gefahr des Mieters in den vermieteten Räumen. Spätestens mit Beendigung der Mietzeit sind diese Gegenstände unverzüglich zu entfernen.
3.9 Der Vermieter haftet nicht bei Versagen von Einrichtungen, bei Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen.
3.10 Der Mieter hat für alle Schadensersatzansprüche einzustehen, die aus Anlass einer Veranstaltung geltend gemacht werden.
3.11 Die Benutzung von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder
Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte, sind außerhalb der Grillhütte nur bis 22.00 Uhr gestattet. Im Übrigen dürfen die genannten Geräte nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere zur Nachtzeit (22 -6 Uhr). Zuwiderhandlungen können zur Einbehaltung der Kaution führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Vermieter hat das Recht, die Ruhestörung durch Abstellen der Stromzufuhr - bis auf eine Notbeleuchtung - zu unterbinden, im schlimmsten Fall durch sofortige Zwangsräumung des Mietobjekts.
Mit seiner Unterschrift erklärt der Mieter an, dass das beigelegt Dokument der Gemeindeverwaltung Sinn vom 15. Juli 2016 Teil dieser Miet- und Benutzungsordnung ist, welches er gelesen hat und die darin enthaltenen Bedingungen akzeptiert.
3.12 Für eine eventuelle Nachbesserung der Reinigung, wird nach einer gesetzten Frist von höchstens einer Stunde, die vereinbarte Kaution in voller Höhe einbehalten. Sollte die hinterlegte Kaution für eine eventuelle Mängelbeseitigung (Reparatur, Ersatzbeschaffung, etc.) nicht ausreichen, so ist der übersteigende Betrag von dem Benutzer nachzuzahlen.
3.13 Der Vermieter behält sich vor, die Hütte und das dazu gehörende Gelände zu bestimmten Anlässen (Schulabschlussfeiern, Abi-Feten, kommerzielle Veranstaltungen, etc.) nicht zu vermieten (Näheres siehe 4.1).
3.14 Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gelände sowie dem umliegenden Naturschutzgebiet ist mit Rücksicht auf die Bauweise der Anlage, die umgebende Feld- und Waldgemarkung sowie des Wildes verboten.
3.15 Der Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen dieses oder des in 3.14 beschriebenen Verbots wird die Kaution einbehalten.
3.16 Dekorationen dürfen nur dann angebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass damit keine Beschädigung der Decke, der Wände, der Einrichtungsgegenstände und dem Gebäude verbunden sind. Tischdecken dürfen nicht mit Reißbrettstiften an den Möbeln befestigt werden. Dies führt ebenfalls zum Einbehalten der Kaution.
3.17 Für Verlust, Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen übernimmt der FuH keine Haftung.
3.18 Die Miet- und Benutzungsordnung ist verbindlicher Teil des Mietvertrages.
4. Nutzung
4.1 Der Schlüssel wird dem Mieter am vereinbarten Übergabedatum von dem Verwalter in der Grillhütte übergeben. Die Rückgabe erfolgt am Tag des Ablaufs des Mietvertrages ebenfalls in der Grillhütte. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll (ggf. mit Fotos) über den Bestand des Inventars und den Zustand der Grillhütte angefertigt, das von dem Verwalter und dem Mieter zu unterzeichnen ist.
4.2 Die Grillhütte darf grundsätzlich nur für Vereinsfeste und Privatfeiern genutzt werden. Gewerbliche Veranstaltungen, Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter oder Veranstaltungen die einen Eintrittspreis bedingen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den FuH gestattet. Die Anfrage zur Genehmigung muss beim Vorstand mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungstag separat zum Mietgesuch eingereicht werden.
4.3 Der Verkauf von Getränken und Waren jeglicher Art ist ebenfalls nur gestattet, so dies vom FuH, wie in 4.2 beschrieben, ausdrücklich genehmigt wurde.
4.4 Der FuH behält sich die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor, wenn sich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis der Abschluss des Mietvertrages nicht erfolgt wäre. Er ist berechtigt, bei Verstößen gegen diesen Vertrag den Mieter künftig nicht mehr bei der Vergabe zu berücksichtigen.
4.5 Lediglich die Behälter für die erkaltete Asche und zwei Außenaschenbecher werden zur Verfügung gestellt. Der im Zusammenhang mit der Nutzung der Grillhütte anfallende Unrat, Müll oder Abfall ist von dem Mieter selbst zu entsorgen.
4.6 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hausfrieden nicht gestört wird und jegliche Belästigung der Anwohner durch die Gäste unterbleibt. Die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm (LärmVO) in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten (siehe Punkt 3.11).
4.7 Eventuell erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel gemäß dem Gaststättengesetz sind beim Ordnungsamt (Tel.: 02772-5007-13, E-Mail: info@gemeindesinn.de) einzuholen.
4.8 Die Nutzung der Wege und Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch fahrende oder abgestellte Fahrzeuge oder an diesen entstehen. Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass die Zufahrt für Polizei, Feuerwehr und andere Rettungskräfte zu jeder Zeit gewährleistet sein. Das Parken von Kraftfahrzeugen in der angrenzenden Feld- und Waldgemarkung ist verboten.
5. Hausrecht
5.1 Der Verwalter sowie der Vorstand des FuH üben Hausrecht in vollem Umfang aus. Das Hausrecht umfasst die Befugnis grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zur Höhwaldhütte und dem Grundstück gestattet und wem er verwehrt wird. Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
5.2 Dem Vermieter bzw. dessen Verwalter ist am Benutzungsort jederzeit Zugang zu der Anlage zu gestatten. Des Weiteren haben, soweit erforderlich, Beauftragte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste jederzeit Zugang zu der Anlage. Sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden. Den Weisungen des Vermieters bzw. dessen Verwalters ist Folge zu leisten.
6. Feuerstellen und Brennstoffe
6.1 Zum Beheizen der Hütte kann der vorhandene Pellets-Ofen gegen einen Aufpreis genutzt werden (siehe Preisliste für Zusatzleistungen). Für die Feuer- und die Grillstelle muss der Mieter selbst für geeignetes Brennmaterial sorgen, dabei ist darauf zu achten, dass die überdachte Grillstelle nur mit Holzkohle oder heißer Glut betrieben werden darf. Es ist untersagt in der Umgebung liegendes Holz zu verwenden, vorhandene Bäume und Sträucher zu beschädigen oder davon Holz zu schlagen. Es darf nur Brennholz ohne chemische Zusätze (Lackierung, Beschichtung, etc.) verwendet werden.
6.2 Der Erstellen oder Nutzen anderer Feuerstellen als der vorhandenen ist nicht zulässig.
7. Reinigungspflicht und Übergabe
7.1 Die Reinigungspflicht während und nach den Veranstaltungen obliegt dem Mieter. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf den gesamten Bereich der „Höhwaldhütte“ einschließlich der Feuerstelle, Grillroste, etc. sowie der Freiflächen um die Hütte.
Dazu gehören folgende Aufgaben:
Kehren des Fußbodens und Säubern von Tischen und Bänken mit einem feuchten Tuch, Säuberung der Toiletten einschließlich aller Becken und Abfalleimer (Reinigungsmittel werden gestellt). Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sämtliche Glasscherben und andere Gegenstände wie z.B. Dosen, Bierflaschen, Papier, Zigarettenkippen, usw. von dem Grundstück der „Höhwaldhütte“, dem angrenzenden Wald und dem Wiesengelände aufgesammelt werden müssen.
7.2 Der angefallene Müll ist unverzüglich zu entsorgen.
7.3 Reste des Brennmaterials sowie die Asche sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
7.4 Die Reinigung und Übergabe nach der Veranstaltung hat in der Regel bis 10.30 Uhr des folgenden Tages oder nach Absprache mit dem Verwalter zu erfolgen.
7.5 Kann die Übergabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, so führt dies zum Einbehalten der Kaution.
8. Entgeltregelung
8.1 Für die Benutzung der Grillhütte wird eine Grundmiete von 80,- € pro Tag fällig. Zudem fallen, ab der sechsten Kilowattsunde, Kosten für den Stromverbrauch in Höhe von € 0,50 pro kW/h an. Die Kosten für übliche Mengen an Wasser, Abwasser und 5 Kilowattstunden sind pauschal im Grundpreis enthalten.
8.2 Ist bei der anstehenden Nutzung von deutlich höherem Wasserverbrauch auszugehen (z.B. bei Nutzung eines Ausschankwagens) ist dies dem Vorstand oder dem Verwalter im Vorfeld mitzuteilen, da hier eine Kostenanpassung festgelegt werden muss. Wird es nicht angezeigt, führt dies zur Berechnung eines Bußgeldes in Höhe von 20,- €.
8.3 In allen Fällen wird eine Kaution in Höhe von 150,- € erhoben. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Grillhütte in bar zurückerstattet. Gegebenenfalls zusätzlich entstandene Stromkosten und/oder evtl. gebuchte Dienstleistungen (Grill, Strom über 5 kWh, etc.) können mit der Kaution bei der Rückgabe der Höhwaldhütte verrechnet werden. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der FuH oder der Verwalter den ordnungsgemäßen Zustand der Grillhütte oder der Außenanlagen wiederherstellen musste. Weitere Gründe für eine Einbehaltung der Kaution sind bereits in den vorangegangenen Punkten erläutert.
8.4 So nicht anders vereinbart, sind der vollständige Mietpreis zuzüglich der Kaution dem Verwalter am Tag der Vermietung vor Antritt der Mietung in bar zu übergeben.
8.5 Die Benutzung des Feuerlöschers, der Löschdecke oder die Entnahme von
Verbrauchsmaterial aus dem Erste-Hilfe-Kasten werden zum Selbstkostenpreis abgerechnet.
8.6 Die Entgelte für Zusatzleistungen und Services sind der gültigen Preisliste (Anhang B) zu entnehmen
9. Zuwiderhandlungen
9.1 Zuwiderhandlungen dieser Hausordnung in irgendeiner Form können mit der sofortigen Räumung der Hütte geahndet werden. Hierüber entscheiden der Vorstand des FuH oder der Verwalter. Rechtliche Ansprüche auf bereits gezahlte Miete und Kaution sind in diesem Falle hinfällig.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1 Beide Vertragspartner sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Der Rücktritt wird dem Mieter unverzüglich schriftlich (per E-Mail, aber nicht über soziale Netzwerke wie z.B. WhatsApp, Facebook, etc.) oder Postbrief erklärt. Macht der Vermieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so hat der Mieter weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner Auslagen. Die gegebenenfalls bereits gezahlte Miete und Kaution werden in diesem Fall dem Mieter in vollem Umfang erstattet.
10.3 Macht der Mieter von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, gelten folgende Fristen: Rücktritt vom Vertrag 4 Wochen oder länger vor dem gebuchten Mietdatum: Keine Kosten. Zwischen 4 Wochen und einer Woche vor dem gebuchten Mietdatum: 50% der Mietkosten. Weniger als eine Woche vor dem gebuchten Mietdatum: 100% der Mietkosten. Der Rücktritt muss entweder im Mietportal (Link einfügen) oder schriftlich per E-Mail an info@hoehwaldhuette.de erfolgen. Es gilt hierbei der Datumsstempel der Software oder das Datum der gesendeten E-Mail.
10.5 Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm entstandenen Kosten selbst.
11. Nebenabsprachen und Anerkennung
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
11.2 Sollten Teile des Mietvertrages unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Mietvertrages.
11.3 Mit seiner Einwilligung erkennt die zur Nutzung berechtigte Person (Mieter), die Miet- und Benutzungsordnung sowie die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.
12. Inkrafttreten
12.1 Diese Miet- und Benutzungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Sinn, 31.03.2025
Gez. Mathias Müller, Vorsitzender Feuerwehr- und Heimatverein Fleisbach e.V.
Miet- und Benutzungsordnung für die „Höhwaldhütte“ in Sinn-Fleisbach
(Anhang A)
Auflistung der gemieteten Gegenstände:
Die „Höhwaldhütte“
- 2 x Kühlschrank
- 10 x Klapptisch
- 20 x Klappbank
- 2 x Besen (groß)
- 1 x Putzeimer (groß)
- 1 x Putzeimer (klein)
- 1 x Schrubber
- 1 x Handfeger
- 1 x Dreckschippe
- 1 x Ascheimer (10 Liter)
- 2 x Standaschenbecher
Zum Inventar der Grillhütte zählen die nicht gemieteten Gegenstände:
- 1 x 6 kg ABC Pulverlöscher
- 1 x Feuerlöschdecke
- 1 x Erste-Hilfe-Kasten
Im Grundpreis für die Anmietung der „Höhwaldhütte“ sind enthalten:
- Kosten für übliche Mengen an Wasser sowie Abwasser und 5 Kilowattstunden Stromverbrauch
- Toilettenpapier und Reinigungsmittel
- Müllbeutel
Miet- und Benutzungsordnung für die „Höhwaldhütte“ in Sinn-Fleisbach
(Anhang B)
Buchbarte Option | Preis |
Küche Inkl. Geschirrspüler, Herdplatte & Backofen; Bestecke, Geschirr und Becher für 60 Personen; Industriekaffeemaschine | 20,- € |
Gasgrill mit Pfanne | 15,- € |
Gasgrill mit Pfanne und Gasflasche | 30,- € |
Heizpilz pro Stück | 15,- € |
Heizpilz mit Flasche pro Stück | 45,- € |
Stehtisch pro Stück | 10,- € |
Grillrost für überdachte Feuerstelle mit Bürste | kostenfrei |
Kinderwickeltisch | kostenfrei |
Sitzauflagen für Bänke (bis zu 6 Stück) | kostenfrei |
Nutzung des Pelletofens | 5,- € |
Zelt 8x5 m | 150,- € |